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BGH - Entscheidung vom 28.10.1988

V ZR 94/87

Normen:
BGB § 894, § 326, § 273 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 273 Abs. 1 Auflassungsvormerkung 1
BGHR BGB § 273 Abs. 1 Grundbuchberichtigung 1
BGHR BGB § 326 Abs. 1 Satz 2 Auflassungsvormerkung 1
BGHR BGB § 326 Abs. 1 Zurückbehaltungsrecht 1
BGHR BGB § 894 Auflassungsvormerkung 1
BGHR BGB § 894 Auflassungsvormerkung 2
DRsp I(125)333a-b
MDR 1989, 341
NJW-RR 1989, 201
WM 1989, 348

Die Klägerin verkaufte dem Beklagten ihr mit einem Zweifamilienhaus bebautes Grundstück in E., G. Weg, zum Preise von 350.000 DM. Im notariellen Vertrag vom 7. Juli 1980 ist zur Belegung des Kaufpreises u.a. [...]
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