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BGH - Entscheidung vom 02.11.1988

2 StR 571/88

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
StGB § 46 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 3
BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertung 2
NStE Nr. 51 zu § 29 BtMG

Die Änderung des Schuldspruchs ist geboten, weil die Herstellung von Betäubungsmitteln als Vorstufe des Handeltreibens dann, wenn sie - wie hier - bereits auf den Verkauf gerichtet ist, hinter das Handeltreiben mit [...]
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