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BGH - Entscheidung vom 11.07.1988

II ZR 355/87

Normen:
BGB § 826

Fundstellen:
BGHR BGB § 826 Beweislast 2
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 19
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 20
BGHZ 105, 108
DB 1988, 2144
DRsp I(145)339a-b
MDR 1988, 1030
NJW 1988, 2882
WM 1988, 1255

Der Kläger, Studierender des Wirtschaftsingenieurwesens, nimmt die Beklagte zu 1, die MCS GmbH (MCS) und deren Geschäftsführerin, die Beklagte zu 2 auf Schadensersatz in Anspruch, weil er bei einem Warentermingeschäft [...]
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