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AG Tübingen - Entscheidung vom 03.06.1988

3 (8) GR 152/87

Normen:
BGB § 1591 Abs.1 S.1

Fundstellen:
DRsp I(167)369a
FamRZ 1989, 316

»... Der Begriff der Nichtehelichkeit wird durch das Gesetz nicht definiert. Nichtehelichkeit ist vielmehr der Komplementärstatus zur Ehelichkeit, so daß die Regelung der ehel. Abstammung in §§ 1591 f. BGB zugleich die [...]
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