Ähnlich LSK-FamR/Hannemann, § 1615l BGB LS 5. Differenzierend: Roth, FamRZ 1991, 139, 145: Um das nichteheliche Kind nicht schlechter zu stellen, als das eheliche, ist § 1615 Abs. 2 BGB dahingehend verfassungskonform [...]
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