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VGH Bayern - Entscheidung vom 06.03.1987

22 Cs 86.02949

Normen:
HandwO §§ 55, 105, 106

Fundstellen:
DRsp V(514)33c-d
GewArch 1987, 240

(c) »... Der von der Innungsversammlung der AntrG. gefaßte Beschluß über »Gebühren der Nicht-Mitglieder für Verträge nach der Reichsversicherungsordnung« ist als ein Akt der Rechtsetzung zu werten (vgl. BVerwGE 16,83). [...]
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