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VGH Bayern - Entscheidung vom 05.08.1987

14 CS 87.01988

Normen:
VwGO § 80 Abs.2 Nr.4

Fundstellen:
DRsp V(557)141c
NVwZ 1988, 746

»... Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO [VerwGO] entfällt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs und der Anfechtungsklage in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentl. Interesse oder im überwiegenden [...]
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