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VGH Bayern - Entscheidung vom 08.10.1987

20 CS 87.02821

Normen:
LuftVG § 29
VwGO § 80 Abs.2, Abs.5

Fundstellen:
DRsp V(557)144a
NVwZ 1988, 749

»Bei der nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 80 Abs. 5 VwGO [VerwGO] gebotenen Abwägung überwiegen die für eine sofortige Vollziehung der angefochtenen Anordnung [Ausschluß des AntrSt., eines Drachenfluglehres, von [...]
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