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OVG Münster - Entscheidung vom 30.04.1987

6 A 2578/84

Normen:
BBG § 79
GG Art. 3 Abs.1

Fundstellen:
DRsp V(570)393c
NJW 1987, 2952

»Gem. § 85 NRWBG [entspricht § 79 BBG] hat der Dienstherr bzw. der für ihn handelnde Dienstvorgesetzte nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen des Möglichen dafür Sorge zu tragen, daß der Beamte bei seiner [...]
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