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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 02.03.1987

16 WF 31/87

Normen:
BSHG § 88 Abs.2
KSchG § 9, § 10
ZPO § 115 Abs.2 Hs.2

Fundstellen:
AnwBl 1987, 340
DRsp IV(409)238c

»... Daß eine Partei kein Vermögen hat, hat sie mit dem Antrag auf Bewilligung von PKH [Prozeßkostenhilfe] zu versichern. Eine Pflicht, über den Verbleib von Vermögen Auskunft zu geben, besteht nicht. Steht allerdings [...]
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