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OLG Hamm - Entscheidung vom 24.03.1987

29 U 196/86

Normen:
BGB § 138

Fundstellen:
DRsp I(111)160c
NJW 1988, 2474
NWB 1987, F. 1, 338

Die Parteien hatten folgende Vereinbarung getroffen: »Für die Auflösung des eheähnlichen Verhältnisses seitens des (Bekl.) verpflichtet er sich, als Ausgleichsanspruch einen Betrag in Höhe von 40 000 DM der (Kl.) [...]
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