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OLG Hamm - Entscheidung vom 07.01.1987

15 W 242/85

Normen:
BGB § 1804 S.2, § 1821 Abs.1 Nr.1, § 1915

Fundstellen:
DNotZ 1987, 760
DRsp I(169)143b-d
FamRZ 1987, 751
JMBl NRW 1987, 80
OLGZ 1987, 162
Rpfleger 1987, 200

Die Eheleute S. waren je zur Hälfte Miteigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Für Frau S. war Gebrechlichkeitspflegschaft angeordnet und ihr Sohn zum Pfleger bestellt worden. Durch notariell [...]
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