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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 14.12.1987

1 UF 307/87

Normen:
BGB § 1634

Fundstellen:
DRsp I(167)360e
FamRZ 1988, 754
NJW-RR 1988, 772

» Gemäß § 1634 BGB behält ein Elternteil, dem die Personensorge nicht zusteht, die Befugnis zum persönlichen Umgange mit dem Kinde; das Umgangsrecht ist höchstpersönliches und unverzichtbares Elternrecht (BGH, FamRZ [...]
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