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LG Wuppertal - Entscheidung vom 12.11.1987

6 T 956, 964/87

Normen:
ZPO § 765

Fundstellen:
Rpfleger 1988, 153

Für den Nachweis der Zustellung anderer Urkunden genügt bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt das schriftliche Empfangsbekenntnis (§ 198 ZPO ). Bei Beweis durch das Protokoll des Gerichtsvollziehers über die [...]
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