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LG Köln - Entscheidung vom 22.04.1987

19 S 447/86

Normen:
BGB § 249, § 254 S.2

Fundstellen:
DRsp I(123)319b
VersR 1988, 599

»Grundsätzlich ist der Geschädigte gem. § 254 Abs. 2 BGB gehalten, den Schaden möglichst niedrig zu halten. Dies bedeutet, daß er bei einem Übersteigen der Reparaturkosten gegenüber der Abrechnung auf Totalschadenbasis [...]
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