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KG - Entscheidung vom 08.04.1987

16 WF 1294/87

Normen:
ZPO § 114 S.1

Fundstellen:
DRsp IV(409)238a
FamRZ 1987, 840

»... Die Erhebung der Unterhaltsklage durch eine mittellose Partei wird i. S. von § 114 Satz 1 ZPO teilweise dann als mutwillig erachtet, wenn der Unterhaltsanspruch schon durch einstw. Anordnung tituliert ist, weil in [...]
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