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KG - Entscheidung vom 16.09.1987

18 UF 4224/87

Normen:
BGB § 1613

Fundstellen:
FamRZ 1989, 537
LSK-FamR/Hannemann, § 1613 BGB LS 14

Diese Möglichkeit wird hier bejaht; bei entsprechender Reife des Kindes kann eine Bevollmächtigung des nichtsorgeberechtigten Elternteils durch das Kind angenommen werden. Ebenso (für die Möglichkeit des noch nicht [...]
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