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BGH - Entscheidung vom 24.02.1987

VI ZR 295/85

Normen:
ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 4, § 411 Abs. 3

Fundstellen:
BGHR ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 4 Protokollinhalt 1
BGHR ZPO § 411 Abs. 3 Anhörung, erneute 2
MDR 1987, 751
NJW-RR 1987, 1197
VRS 73, 22
VersR 1988, 290
Warn 1987, 68

Der Beklagte hat als Haftpflichtversicherer für die Folgen des vom Kläger am 27. März 1978 erlittenen Verkehrsunfalles einzustehen. Der Versicherungsnehmer des Beklagten war mit seinem LKW auf den LKW des Klägers [...]
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