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BGH - Entscheidung vom 19.05.1987

1 StR 202/87

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
StGB § 26, § 46

Fundstellen:
BGHR BtMG § 29 - Strafzumessung 1
BGHR StGB § 46 Abs. 1 - V-Mann 1
EzSt StGB § 46 Nr. 29
NStE Nr. 24 zu § 29 BtMG
NStZ 1988, 550
StV 1987, 435

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Erwerbs und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Angeklagte, der zunächst nur gelegentlich [...]
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