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OLG Hamm - Entscheidung vom 10.12.1986

15 W 409/86

Normen:
BGB § 2069

Fundstellen:
DNotZ 1987, 434
DRsp I(174)230a-b
FamRZ 1987, 639
JMBl NRW 1987, 175
Rpfleger 1987, 247

(a) »... Mit der Vorschrift des § 2069 BGB ist grundsätzlich anerkannt, daß die Einsetzung eines Erben die Grundlage bilden kann für die Ermittlung eines weitergehenden, durch Auslegung zu findenden Willens, der auf [...]
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