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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 04.02.1986

5 UF 257/85

Normen:
BGB § 1361 a

Fundstellen:
DRsp I(165)182a
FamRZ 1987, 483

Nach Ansicht des Senats sind im Hausratsverfahren nach § 1361 a BGB die Vorschriften über den Besitzschutz (§§ 858 ff. BGB ) nicht anwendbar. Der erk. Senat teile nicht die Auffassung des 6. und 9. FamSenats des OLG [...]
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