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LG Augsburg - Entscheidung vom 17.03.1986

5 T 1055/86

Normen:
GG Art. 2 Abs.1, Art. 13 Abs.1
ZPO §§ 758, 761, § 804 Abs.3

Fundstellen:
DRsp IV(421)175b-c
NJW 1986, 2769
Rpfleger 1986, 267

Die Gläubigerin erwirkte eine Durchsuchungsanordnung nach § 758 ZPO . Dem Gerichtsvollzieher (GV) wurde auch die Erlaubnis erteilt, die erforderlichen Vollstreckungshandlungen zur Nachtzeit vorzunehmen. Die daraufhin [...]
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