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LG Augsburg - Entscheidung vom 29.07.1986

NöStVK 129/86

Normen:
StVollzG § 51

I. 1. Mit Schreiben vom 05.06.1986, das er am selben Tage dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nördlingen - Zweigstelle Donauwörth - übergab, wandte sich der Strafgefangene gegen die Verfügung der [...]
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