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BGH - Entscheidung vom 20.03.1986

III ZR 236/84

Normen:
BGB § 808
GVG § 13
KredWesG § 22
PostG 1969 §§ 20, 26 Abs. 2
PostSpO § 5 Abs. 3 S. 1, § 15 Abs. 1

Fundstellen:
DB 1986, 1454
DRsp IV(480)214a
DRsp V(598)151c-d
DRsp-ROM Nr. 1992/3842
JuS 1986, 998
MDR 1986, 916
NJW 1986, 2104
WM 1986, 608

Die Klägerinnen sind die Töchter und gesetzlichen Erben des am 25. Januar 1978 verstorbenen Walter B. Zu dessen Nachlaß gehörte u.a. ein Guthaben in Höhe von ca. 50.000,-- DM auf einem Postsparkonto, über das ein [...]
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