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BGH - Entscheidung vom 25.06.1986

IVa ZR 263/84

Normen:
AGBG §§ 13, 3 , § 9 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
BGHR AGBG § 13 Abs. 1 Überraschungsklausel 1
BGHR AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2 Benachteiligung 1
DRsp I(120)156c
MDR 1987, 35
NJW 1987, 379
VersR 1986, 908
WM 1986, 1253

Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, Verbraucherinteressen wahrzunehmen. Er begehrt von der Beklagten, die 'Reparaturversicherung' von Fernsehgeräten mit fünfjähriger [...]
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