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BGH - Entscheidung vom 15.07.1986

4 StR 301/86

Normen:
StGB § 13

Fundstellen:
DRsp III(310)135a
EzSt StGB § 13 Nr. 8
JR 1987, 335
JZ 1986, 967
MDR 1986, 947
NJW 1987, 199
NStE StGB § 180a Nr. 2
NStZ 1986, 503
wistra 1986, 256

Die Auffassung des Landgerichts, der Angeklagte sei wegen Untreue (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Januar 1969 - 5 StR 644/68) sowie wegen Bestechlichkeit zu verurteilen, läßt Rechtsfehler nicht erkennen. Das gilt - [...]
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