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BGH - Entscheidung vom 09.10.1986

I ARZ 487/86

Normen:
ZPO § 36 Nr. 3

Fundstellen:
BGHR ZPO § 36 Nr. 3 Antragsbefugnis 1
BGHR ZPO § 36 Nr. 3 Ausschließlicher Gerichtsstand 1
DB 1987, 222
MDR 1987, 209
NJW 1987, 439
Warn 1986, 284

I. Die Klägerin ist ein Unternehmen der chemischen Industrie mit Sitz in Wesel (Landgerichtsbezirk Kleve). Sie hat gegen die Beklagten vor dem Landgericht Düsseldorf - Kammer für Handelssachen - eine in erster Linie [...]
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