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BGH - Entscheidung vom 06.11.1986

IX ZR 125/85

Normen:
BNotO §§ 14, 19
BeurkG § 17

Fundstellen:
BGHR BGB § 97 Abs. 1 Büromöbel 1
BGHR BNotO § 14 Abs. 2 Belehrung 1
BGHR BeurkG § 17 Abs. 1 Satz 1 Belehrungspflichten 1
BGHR KO § 127 Abs. 2 Sicherungsgut 1
DB 1987, 685
DRsp IV(470)249d
JR 1987, 285
MDR 1987, 318
NJW 1987, 1266
VersR 1987, 461
WM 1987, 74

Der Kläger nimmt den beklagten Notar auf Schadensersatz mit der Behauptung in Anspruch, eine von diesem ausgearbeitete und beurkundete Sicherungsübereignung antiken Inventars sei fehlgeschlagen. Am 9. August 1982 [...]
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