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BAG - Entscheidung vom 15.05.1986

6 ABR 64/83

Normen:
BetrVerfG § 37 Abs.6

Fundstellen:
AP Nr. 53 zu § 37 BetrVG 1972
BAGE 52, 73
BB 1987, 332
DB 1986, 2189
DRsp VI(642)241a-c
EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 84
NZA 1986, 803

»§ 37 Abs. 6 BetrVG [BetrVerfG] räumt dem Betriebsrat als Kollektiv die Berechtigung ein, über die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern zu beschließen, deren Schulung für die Tätigkeit im Betriebsrat erforderlich [...]
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