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ArbG Wetzlar - Entscheidung vom 08.12.1986

1 Ca 343/86

Normen:
ArbGG § 61 Abs.2, § 62

Fundstellen:
BB 1987, 1116
DB 1987, 848
DRsp VI(646)125c

»... § 61 Abs. 2 ArbGG ist für die Durchsetzung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs nicht anwendbar. Ist ein ArbGeber zur Weiterbeschäftigung seines ArbNehmers verpflichtet, so handelt es sich dabei um eine [...]
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