Vgl. BGH, Beschluß vom 16.12.1987, Az. IV b ZB 68/87, FamRZ 1988, 390 , KG, Beschluß vom 6.2.1987, Az. 1 W 5646/85, FamRZ 1987, 635 und OLG Karlsruhe, Beschluß vom 18.4.1988, Az. 18 Wx 1/88, FamRZ 1988, 979 ; a. A. AG [...]
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