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OLG Hamm - Entscheidung vom 27.03.1985

5 WF 373/84

Normen:
GKG § 12 Abs. 2
GKG § 15 Abs. 1
GKG § 17 Abs. 1
GKG § 114
GKG § 115

Fundstellen:
AnwBl 1985, 385
JurBüro 1985, 1360

In Abänderung des Beschlusses vom 17. Juli 1984 wird der Streitwert für das Verbundverfahren unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde auf 17.364,20 DM festgesetzt. In Abänderung des Beschlusses vom 25. Januar [...]
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