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OLG Hamburg - Entscheidung vom 13.12.1985

1 U 143/84

Normen:
BGB § 833 S.1

Fundstellen:
DRsp I(146)70c
MDR 1986, 499

»Der gesetzgeberische Anlaß der Tierhalterhaftung trifft auf den vorl. Fall nicht zu. Danach soll derjenige, der im eigenen Interesse ein Tier hält und dadurch für andere eine Ä zusätzliche Ä Gefahrenquelle schafft, [...]
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