»... Unter Benutzung i. S. des § 1090 BGB ist jede tatsächliche Inanspruchnahme des Grundstücks zu verstehen (Soergel/Siebert, BGB , 11. Aufl., § 1018 Rdz. 11). Die Benutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks werden [...]
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