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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 16.04.1985

20 W 397/84

Normen:
ZPO § 929 Abs.2

Fundstellen:
DB 1985, 1991
DRsp IV(432)126a
MDR 1985, 681
OLGZ 1985, 383
Rpfleger 1985, 310

»... Die Frist des § 929 Abs. 2 ZPO wird immer dann neu in Lauf gesetzt, wenn in einer Gerichtsentscheidung die Umstände überprüft worden sind, die dem Arrest zugrundeliegen (.. diesem Ergebnis stimmt die ganz [...]
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