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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 29.08.1985

3 UF 209/84

Normen:
ZPO §§ 256, 769

Fundstellen:
DRsp IV(413)191b
FamRZ 1985, 1149

»...Nach § 256 Abs. 1 ZPO ist eine Feststellungsklage (negative Feststellungsklage) nur dann zulässig, wenn der Kl. ein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung hat. Für eine negative Feststellungsklage [...]
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