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OLG Celle - Entscheidung vom 23.05.1985

5 W 28/85

Normen:
GKG §§ 49, 65

Fundstellen:
DRsp IV(474)63c
NiedersRpfl 1985, 278

»Ein Beklagter darf nach einem vorangegangenen Mahnverfahren einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens bzw. auf Terminbestimmung stellen. Dies hat zur Folge, daß der Beklagte, der einen solchen Antrag [...]
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