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BGH - Entscheidung vom 08.01.1985

VI ZR 22/83

Normen:
EGBGB Art. 12

Fundstellen:
BGHZ 93, 214
DRsp I(180)132a
JZ 1985, 441
NJW 1985, 1285
VersR 1985, 340

»... Das dem Art. 12 EGBGB zugrundeliegende Tatortprinzip kann .. für bestimmte Fallgruppen dann durchbrochen sein, wenn die Beurteilung der Rechtsbeziehungen zwischen Schädiger und Geschädigtem nach den Regeln des [...]
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