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BGH - Entscheidung vom 19.11.1985

VI ZR 134/84

Normen:
BGB § 276 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(125)295a-b
JR 1986, 155
JZ 1986, 201
MDR 1986, 393
NJW 1986, 780
VersR 1986, 342

'... Sinn und Zweck der ärztlichen Aufklärung über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs ist es, dem Patienten, der selbst bestimmen darf und soll, ob er sich einer Operation unterziehen will, die für seine [...]
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