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BGH - Entscheidung vom 19.06.1985

2 StR 197/85

Normen:
GVG § 42

Fundstellen:
BGHSt 33, 261
DRsp-ROM Nr. 1996/4926
DRsp IV(480)217c
LM GVG § 42 Nr. 6
MDR 1985, 952
NJW 1985, 2341
NStZ 1985, 512
StV 1985, 442

Nachdem der Senat in BGHSt 33, 41 [hier: IV (480) 206 d] die im Jahre 1980 erfolgte Frankfurter-Schöffenwahl für unwirksam erklärt hatte, weil der Wahlausschuß die Ä für die Geschäftsjahre 1981 bis 1984 benötigten Ä [...]
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