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BAG - Entscheidung vom 11.04.1985

2 AZR 239/84

Normen:
BetrVerfG § 102

Fundstellen:
AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972
BAGE 49, 39
DB 1986, 1726
DRsp VI(642)239b
EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 62
NJW 1986, 3159
NZA 1986, 674
SAE 1986, 225

»... Nach überwiegender Meinung ist ein Nachschieben von solchen Kündigungsgründen, die dem ArbGeber bei Ausspruch der Kündigung bereits bekannt waren, von denen er jedoch keine Mitteilung an den Betriebsrat gemacht [...]
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