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BAG - Entscheidung vom 31.10.1985

6 AZR 557/84

Normen:
BetrVerfG § 78 a Abs.2

Fundstellen:
AP Nr. 15 zu § 78a BetrVG 1972
BAGE 50, 79
BB 1986, 1223
DB 1986, 700
DRsp VI(642)234b
EzA § 78a BetrVG 1972 Nr. 15
NZA 1986, 401
SAE 1986, 123

»... [Nach] § 78 a Abs. 2 BetrVG [BetrVerfG] muß der Auszubildende innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verlangen. Nur [...]
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