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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 25.09.1984

22 U 232/83

Normen:
BGB § 319
ZPO § 538 Nr.2

Fundstellen:
DRsp IV(416)277e
MDR 1985, 150

»Nach dem von den Parteien geschlossenen Sozietätsvertrag soll ein von der Anwaltskammer zu bestellender Schiedsgutachter auch über die Auseinandersetzung der aufgelösten Sozietät entscheiden. Aufgrund der [...]
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