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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 15.11.1984

1 U 280/83

Normen:
EVO § 93 Abs.1

Fundstellen:
DRsp II(216)113b
MDR 1986, 238
VersR 1986, 808

»Die (Empfängerin) hatte ihre Schadensersatzforderungen nicht dadurch verloren, daß ihre Sekretärin die Sendung in Empfang nahm, ohne Schäden zu rügen. Gemäß § 93 Abs. 1 EVO erlöschen die Ansprüche gegen die Eisenbahn [...]
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