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BayObLG - Entscheidung vom 24.07.1984

BReg 1 Z 41/84

Normen:
FGG § 20 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(470)221g
FamRZ 1984, 1268

»... Eine Beeinträchtigung [i. S. des § 20 Abs. 1 FGG] liegt auch vor, wenn der Beschwerdeführer [hier: nach Anfechtung eines Vorbescheids im Erbscheinsverfahren] geltend macht, er sei überhaupt nicht oder nur zu einem [...]
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