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BayObLG - Entscheidung vom 07.12.1984

RReg 4 St 253/84

Normen:
StPO § 44, § 45 Abs.2

Fundstellen:
BayObLGSt 1984, 129
DRsp IV(448)142a-b
JR 1985, 254
Rpfleger 1985, 161
VRS 68, 272

»Gemäß §§ 44 , 45 Abs. 2 StPO hat der AntrSt. darzulegen und glaubhaft zu machen, daß ihn an der Versäumung der Frist kein Verschulden trifft. Daran fehlt es hier. Bei der Einlegung der Revision durch die StA ist nicht [...]
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