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BGH - Entscheidung vom 27.09.1983

VI ZR 230/81

Normen:
BGB §§ 276, 823
ZPO § 282

Fundstellen:
BGHZ 88, 248
DfS Nr. 1994/406

Die Klägerin litt seit längerer Zeit an Lymphknotenschwellungen. Ihre Hausärzte überwiesen sie in die vom beklagten Land betriebene Universitäts-HNO-Klinik in K. Am 21. Mai 1976 untersuchte sie dort der Oberarzt Dr. [...]
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