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BGH - Entscheidung vom 23.04.1983

IVb ZR 371/81

Normen:
BGB § 1578

Fundstellen:
FamRZ 1983, 676, 677
LSK-FamR/Hülsmann, § 1578 BGB LS 48
NJW 1983, 1552

Der Unterhaltsberechtigte ist aufgrund der Zweckbindung des Krankheitsvorsorgeunterhalts verpflichtet, den Betrag tatsächlich für eine Krankenversicherung einzusetzen. Handelt er dieser Verpflichtung zuwider, hätte er [...]
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