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BVerfG - Entscheidung vom 09.09.1982

2 BvR 885/82

Normen:
GG Art. 103
StVollzG §§ 109 ff.

Fundstellen:
ZfStrVo 1983, 128

Die Verfassungsbeschwerde ist teilweise unzulässig. Soweit sich der Beschwerdeführer dagegen wendet, daß ihm die Stellungnahme des Justizvollzugsamtes Köln nicht mitgeteilt worden sei, und deshalb eine Verletzung [...]
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