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BGH - Entscheidung vom 30.04.1982

2 StR 209/82

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
StGB § 46 Abs. 2

Fundstellen:
MDR 1982, 884 (Schmidt)

Die Revision des Angeklagten ist, soweit sie sich gegen den Schuldspruch und die Einziehungsanordnung richtet, im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO unbegründet. Auf die Sachrüge muß jedoch der Strafausspruch aufgehoben [...]
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